Zahnaufhellung

Es hat jeder den Wunsch im Besitz von einem strahlend weißen Gebiss zu sein und darum bieten sich heute bei den Zahnarztpraxen wirkungsvolle Methoden an, die es möglich machen dass die Zähne wirkungsvoll und vor allem Substanzschonend aufgehellt werden. Für die Aufhellung werden heute pH neutrale Substanzen angewendet die auch eventuelle Nebenwirkungen ausschließen.

Zahnarztvorbehalt bei höheren Substanzen
Mittel, die heute zum Zähnebleichen eingesetzt werden und welche die Substanz Wasserstoffperoxid beinhalten dürfen bei den Patienten nur noch in einer Konzentration von 0,1% Wasserstoffperoxid enthalten. Wenn eine höhere Konzentration verwendet wird, ist dies ausschließlich den Zahnärzten vorbehalten. Dies ist seit Oktober im Jahr 2012 aufgrund einer Neuauffassung der EU Kosmetik Verordnung aufgenommen worden. Die Zahnaufhellung ist in diesem Fall nur von qualifiziertem Personal durchzuführen.

Die Gründe welche eine Zahnaufhellung befürworten
Es wird zwischen Maßnahmen die bleichen und aus medizinischen Gründen angewendet werden und kosmetischen Aufhellungen unterschieden. Es können dabei auch farbgebende Stoffe in den in den Zahn eingelagert worden sein, die den Zahn dunkel verfärbt haben. Auch hierbei kann ein Bleaching ausgesprochen hilfreich sein und für eine Aufhellung sorgen. Auch aus psychologischer Sicht kann eine Aufhellung notwendig sein, da die Verfärbung der Zähne bei vielen Patienten sehr belastend wirken kann.

Unterschiedliche Farbgebungen und Helligkeiten
Steht keine therapeutische Maßnahme an, müssen die Patienten diese Aufhellung selber bezahlen. Bei einer Heilbehandlung übernimmt dies die Krankenkasse. Durch das bleachen, können die Zähne um etwa eine Stufe der natürlichen Farbe der Zähne aufgehellt werden.

Gesunde Zähne sind Voraussetzung für eine Aufhellung
Es muss eine Zahnärztliche Untersuchung vor einem Bleaching durchgeführt werden um sicher zu stellen, dass die Zähne und auch das Zahnfleisch intakt sind. Aus diesem Grund wird der Zahnarzt zuerst nachsehen, ob die Zähne für ein Bleaching geeignet sind. Bei feinen Rissen im Zahnschmelz Karies oder auch defekte Ränder bei Füllungen und Zahnhälsen die frei liegen, können sich bei einer Aufhellung Entzündungen einstellen So können zum Beispiel auch Veneers eine Abhilfe bei den Verfärbungen sein. Auszuschließen sind bei einem Bleaching beispielsweise Füllungen, Brücken und auch Kronen, da diese sich nicht aufhellen lassen.

Eine Zahnreinigung geht dem Bleaching voraus
Eine Reinigung der Zähne ist eine Voraussetzung um ein optimales Ergebnis der Aufhellung zu erzielen. Durch eine Farbskala ist es Möglich, das die Aufhellung auf die Farbe der Haare und der Gesichtsfarbe abgestimmt werden und je nach dem Grad der Aufhellung wird auch die Dosierung abgestimmt. Die Zähne nehmen die Substanzen zum bleichen unterschiedlich schnell an und aus diesem Grund können auch mehrfache Behandlungen nötig sein um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Das Bleichen kann mit speziell angefertigten Schienen durchgeführt werden die individuell nach dem Gebiss des Patienten erstellt werden, die dafür sorgen, dass der Patient das Bleaching mit dieser Schiene auch zuhause durchführen kann. Aber auch das direkte Auftragen der Substanzen in der Praxis die dann stärker genutzt wird.

Auch ein einzelner Zahn kann aufgehellt werden
Es können auch nur einzelne Zähne gebleicht werden, wenn sich zum Beispiel durch einen Wurzelbehandlung der Zahn dunkler wurde und dies wird dann von der Innenseite gebleicht. Über diese Methode kann man mit seinem Zahnarzt sprechen und er wird einen Patienten eingehend beraten. Das bleichen stellt, wird es durch einen Spezialisten wie den Zahnarzt durchgeführt keinerlei Probleme für die Zähne dar. Dies ist in verschiedenen Studien untersucht worden. Es sollten aber schwangere oder auch Mütter die stillen von einem Aufhellen der Zähne absehen. Ebenso bei Kindern oder Jugendlichen sollte kein Bleaching vorgenommen werden, da der Zahnschmelz noch nicht ganz ausgereift ist und dann den Zahn angreifen könnte. Von daher ist in diesem Fall von einer Aufhellung ebenfalls abzuraten. Mit einem Bleaching ist jedem Patienten ein strahlendes weißes Lächel gegeben insofern die Zähne für eine Aufhellung geeignet sind. Ansonsten stehen auch noch andere Möglichkeiten bereit

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